Ablauf einer Ernährungsberatung

Jede Ernährungsberatung ist anders und individuell. Um Ihnen einen Einblick zu geben, beschreibe ich Dir einen groben Ablauf.

Erstkontakt

Kontaktiere mich gerne per Telefon oder E-Mail, um generelle Fragen zur Beratung und Organisatorisches zu klären. Der Erstkontakt bleibt selbstverständlich kostenfrei.

Ärztliche Notwendigkeit

Bei vorliegender Krankheit stellt Dir Dein Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. So kannst Du mit der Krankenkasse abrechnen. Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Rechnung. Bitte informiere Dich frühzeitig über den Selbstbehalt. Natürlich kannst Du eine Beratung auch ohne Bescheinigung wahrnehmen – dann als Selbstzahler.

Kostenvoranschlag

Für die Krankenkasse benötigst Du außerdem einen Kostenvoranschlag von mir. Diesen stelle ich Dir sehr gerne aus, sodass Du ihn zur Krankenkasse schicken kannst. Mein Honorar richtet sich nach den Honorarempfehlungen des VDOE. In der Regel geht die Bearbeitung recht schnell. Nach der Rückmeldung der Krankenkasse kann die Beratung losgehen!

Erstberatung

Die Erstberatung dauert etwa 60 Minuten. Hier erfolgt eine gründliche Anamnese und wir besprechen Beschwerden, Wünsche und Ziele der Beratung. Außerdem erhältst Du hier bereits erste Tipps und Tricks, Dein Wohlbefinden zu steigern.

Folgeberatung

Die folgenden Termine sind ganz individuell und werden passend auf Dich zugeschnitten. In der Regel dauern Folgetermine zwischen 30 und 45 Minuten. Hier begleite ich Dich zu mehr Sicherheit und Wohlbefinden, wenn es um die Ernährung und Selbstwahrnehmung geht. Die Beratung orientiert sich an DIR und is damit sehr individuell.

Und dann?

Wenn Du nach einer längeren Pause gerne noch einmal einen Termin vereinbaren möchtest, machen wir das sehr gerne! So bleibst Du motiviert und lässt alte Routinen nicht wieder so schnell einschleichen.

Kostenbeteiligung

Bei vorliegender ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung erstatten gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Beratungskosten.

Gesetzliche Krankenkassen

Als Ernährungsberaterin/DGE erfülle ich die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien für eine fundierte Ernährungsberatung. Daher werden die Beratungsleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und bezuschusst. Wie hoch der Zuschuss ist, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.

Private Krankenversicherung

Wie bei so vielen Dingen, ist eine Übernahme der Kosten seitens der Privatversicherung abhängig vom gewählten Tarif. Erfrage bei Deiner Krankenkasse, ob eine Erstattung/Bezuschussung möglich ist und was dazu benötigt wird. Dabei helfe ich Dir gerne!

Wer erstellt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?

Jeder behandelnde Arzt kann Dir eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie ausstellen. Diese ist nicht standardisiert und kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Musterformular sein. Es handelt sich hierbei um eine budgetneutrale Verordnung und es bedarf keines besonderen Vordrucks.

Welche Kosten kommen auf Dich zu?

Mein Honorar richtet sich nach den Honorarempfehlungen des VDOE. Für die Ernährungsberatung sind die Preise Brutto. Die Leistung der Ernährungstherapie ist Mehrwertsteuerbefreit. In diesem Fall sind die angegebenen Preise Netto. Weitere Preise auf Anfrage.

Erstberatung

Ca. 60 Minuten – 99,00 Euro

Folgeberatung

30-45 Minuten – 74,00 Euro

eDV-gestützte Analyse des Ernährungstagebuchs

Bis 7 Tage – 119,00 Euro

Erstellung eines Abschlussberichtes für die Krankenkasse

40,00 Euro