Ablauf einer Ernährungsberatung
Jede Ernährungsberatung ist anders und individuell. Um Ihnen einen Einblick zu geben, beschreibe ich Ihnen einen groben Ablauf.
Erstkontakt
Kontaktieren Sie mich gerne per Telefon oder E-Mail, um generelle Fragen zur Beratung und Organisatorisches zu klären. Der Erstkontakt bleibt selbstverständlich kostenfrei.
Ärztliche Notwendigkeit
Bei vorliegender Krankheit stellt Ihnen Ihr Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. So können Sie mit der Krankenkasse abrechnen. Die Krankenkasse übernimmt bis zu 100% der Rechnung, meist liegt der Anteil bei etwa 80%. Natürlich können Sie eine Beratung auch ohne Bescheinigung wahrnehmen – dann als Selbstzahler.
Kostenvoranschlag
Für die Krankenkasse benötigen Sie außerdem einen Kostenvoranschlag von mir. Diesen stelle ich Ihnen sehr gerne aus, sodass Sie ihn zur Krankenkasse schicken können. Mein Honorar richtet sich nach den Honorarempfehlungen
des VDOE. In der Regel geht die Bearbeitung recht schnell. Nach der Rückmeldung der Krankenkasse kann die Beratung losgehen!
Erstberatung
Die Erstberatung dauert etwa 60 Minuten. Hier erfolgt eine gründliche Anamnese und wir besprechen Beschwerden, Wünsche und Ziele der Beratung. Außerdem erhalten Sie hier bereits erste Tipps und Tricks, Ihr Wohlbefinden zu steigern.
Folgeberatung
Die folgenden Termine sind ganz individuell und werden passend auf Sie zugeschnitten. In der Regel dauern Folgetermine zwischen 30 und 45 Minuten. Hier begleite ich Sie zu mehr Sicherheit und Wohlbefinden, wenn es um die
Ernährung und Selbstwahrnehmung geht. Die Beratung orientiert sich an IHNEN und is damit sehr individuell.
Und dann?
Wenn Sie nach einer längeren Pause gerne noch einmal einen Terminvereinbaren möchten, machen wir das sehr gerne! So bleiben Sie motiviert und lassen alte Routinen nicht wieder so schnell einschleichen.
Kostenbeteiligung
Bei vorliegender ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung erstatten gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Beratungskosten.
Gesetzliche Krankenkassen
Als Ernährungsberaterin/DGE erfülle ich die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien für eine fundierte Ernährungsberatung. Daher werden die Beratungsleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und
bezuschusst. Wie hoch der Zuschuss ist, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich.
Private Krankenversicherung
Wie bei so vielen Dingen, ist eine Übernahme der Kosten seitens der Privatversicherung abhängig vom gewählten Tarif. Erfragen Sie beider Krankenkasse, ob eine Erstattung/Bezuschussung möglich ist und was dazu benötigt wird. Dabei helfe
ich Ihnen gerne!
Wer erstellt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung?
Jeder behandelnde Arzt kann Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbscheinigung zur Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie ausstellen. Diese ist nicht standardisiert und kann ein Überweisungsschein, ein Attest oder das Musterformular
sein. Es handelt sich hierbei um eine budgetneutrale Verordnung und es bedarf keines besonderen Vordrucks.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Mein Honorar richtet sich nach den Honorarempfehlungen des VDOE. Für die Ernährungsberatung sind die Preise Brutto. Die Leistung der Ernährungstherapie ist Mehrwertsteuerbefreit. In diesem Fall sind die angegebenen Preise Netto. Weitere Preise auf Anfrage.
Erstberatung
Ca. 60 Minuten – 96,00 Euro
Folgeberatung
30-45 Minuten – 72,00 Euro
eDV-gestützte Analyse des Ernährungstagebuchs
Bis 7 Tage – 90,00 Euro
Erstellung eines Abschlussberichtes für die Krankenkasse
40,00 Euro